Gesetzliche Regelungen in der Corona-Krise

Aktuell werden Maßnahmen verabschiedet, die den Verbrauchern und kleinen Betrieben (bis 9 Mitarbeiter) helfen sollen, die Krise zu überstehen.

Unter anderem soll es möglich sein, dass man bestimmte Verträge für eine bestimmte Zeit nicht bezahlen muss. Das heißt allerdings nur, dass erstmal keine Mahnung kommt. Die Beiträge müssen später gezahlt werden.

Für Privatkunden gilt das für “ Vertragsverhältnisse über für die Existenz wesentliche Leistungen“. Ob Versicherungsverträge überhaupt darunter fallen, ist noch nicht geklärt. Sie werden jedenfalls nicht genannt.

Bei Geschäftskunden („Kleinstbetriebe“, bis 9 Mitarbeiter) sieht das anders aus: Hier können es auch „besondere Versicherungsverträge, die sie im Rahmen ihres Betriebes benötigen“ sein.

Nähere Informationen der Versicherer reiche ich an dieser Stelle nach.

Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html

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